Vorabstimmungsanalyse zur eidg. Abstimmung vom 14. Juni 2015
Wäre bereits am 28. April 2015 entschieden worden, wäre die Volksinitiative bezüglich der Erbschaftssteuerreform mit einem Nein-Stimmenanteil von 51 Prozent voraussichtlich abgelehnt worden. Bei den anderen drei Vorlagen hätte weder die Ja- noch die Nein-Seite eine gesicherte Mehrheit im Volksmehr gehabt. An den Abstimmungen beteiligt hätten sich 43 Prozent der Stimmberechtigten.
Für den Zeitpunkt fortgeschritten ist die Meinungsbildung nur bei der Volksinitiative zur Erbschaftssteuer. Eher fortgeschritten ist sie beim Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Bei den beiden anderen Vorlagen sind die Stimmabsichten respektive die Übereinstimmung dieser mit der Argumentebewertung nur im Mittel entwickelt.
Je stärker die Meinungsbildung fortgeschritten ist, desto eher kann man, in Kombination mit den musterhaften Verläufen bei Volksinitiativen und Behördenvorlagen, eine Schätzung zum Ausgang machen. Diese legt bei der Erbschaftssteuerinitiative ein Nein nahe, bei der "Stipendieninitiative" ist eher von einem Nein auszugehen. Die beiden anderen Ausgänge taxieren wir als offen.