09.04.2021 | Publikationen
Nachanalyse der Abstimmung zum Wohnraumfördergesetz im Kanton Basel-Stadt
Fachstelle Wohnraumentwicklung, Abteilung Kantons- und Stadtentwicklung des Präsidialdepartements Basel-Stadt
Am 29. November 2020 haben die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt die Änderung des Gesetzes über die Wohnraumförderung äusserst knapp mit 50.05 Prozent Ja-Stimmen und einem Vorsprung von lediglich 56 Stimmen angenommen (Stimmbeteiligung 57.77 Prozent). Mit diesem sehr knappen Entscheid hat eine sehr grosse Minderheit zum Ausdruck gebracht, dass sie mit der Vorlage nicht einverstanden war.
Dem öffentlichen Schlussbericht oder Kurzbericht kann entnommen werden, dass die Wohnungssuche im Kanton Basel-Stadt als schwierig beurteilt wird und mit der Revision des Wohnraumfördergesetzes grundsätzlich die richtige Problematik adressiert wurde. Bei der Abstimmung haben sich unzufriedene Stimmberechtigte überdurchschnittlich beteiligt und die Vorlage abgelehnt. Da dieses Verhalten bei Behördenvorlagen selten ist, spricht dies für ein Protestvotum gegenüber den Behörden. Inhaltlich wurden die Befürworter*innen durch die Ansicht motiviert, dass die Revision des Wohnraumfördergesetzes eine sinnvolle Umsetzung der Wohnschutz-Initiative ist, eine geeignete Handhabe bietet, um Immobilienspekulationen Einhalt zu gebieten und es keine weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung der Initiative gibt. Die Ablehnung wiederum hat ihre Wurzeln in zwei Lagern. Die einen haben den Eingriff des Staates in die Wirtschaft nicht goutiert, während die anderen der Meinung waren, dass dies eine zu lasche Umsetzung der Wohnschutz-Initiative war und nur eine Minderheit der Mieter*innen dadurch geschützt wird. Hinzu kommen Befürchtungen, dass die Bürokratie massiv zunehmen wird, aber die Vorlage nur eine Minderheit der Mieter*innen schützt.
Für diese Nachanalyse wurden 1’005 Stimmberechtigte des Kantons Basel-Stadt befragt. Die Telefonumfrage fand zwischen dem 23. Januar und dem 13. Februar 2021 statt. Der Stichprobenfehler liegt bei +/- 3.08 Prozent bei 50/50 und 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit.