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| Claude Longchamp, Leiter Geschäftsbereich "Politik und Staat", GfS-Forschungsinstitut |
Urs Bieri, Projektleiter "Politik und Staat", GfS-Forschungsinstitut |
Der Schweiz. Hauseigentümerverband hat das GfS-Forschungsinstitut beauftragt, eine Auslegeordnung zu aktuellen Forderungen und Haltungen im Mietwesen zu machen. Konkret geht es um die nachfolgenden Schwerpunkte:
Realisiert wurde die Befragung durch Georges Ulrich und rund 40 seiner MitarbeiterInnen im Befragungsdienst des GfS-Forschungsinstituts. Erfasst wurden die gewünschten Informationen aufgrund einer Repräsentativ-Befragung. Diese wurde bei 1006 stimmberechtigten Personen, sprachregional verteilt auf die ganze Schweiz, realisiert. Durchgeführt wurden die Interviews mittels computergestützter Telefoninterviews, die wir via unser eigenes Telefonlabor zwischen dem 23. März und dem 06. April 2001 gemacht haben.
Der Stichprobenfehler bei der gegebenen Stichprobengrösse beträgt +/-3.2 Prozentpunkte. Mit anderen Worten: Wird ein Wert mit 50 Prozent angegeben, liegt er zwischen 47 und 53 Prozent, wobei kleine Abweichungen wahrscheinlich, maximal unwahrscheinlich (das heisst auf 20 Angaben einmal vorkommen können).
Mit den hier aufgezeigten Randbedingungen der Studie haben wir auch alle Bedingungen erfüllt, die heute für die Erstellung politischer Umfragen mit Abstimmungsbezug gestellt werden. Klar ist, dass die Aussagen nur für Schweizer Stimmberechtigte Gültigkeit haben können, also beispielsweise nicht zwingend für die MieterInnen in der Schweiz insgesamt, da alle ausländischen MieterInnen nicht repräsentiert sind.
Verfasst wurde der Bericht von Claude Longchamp, Leiter des Geschäftsbereiches "Politik und Staat" des GfS-Forschungsinstituts. Die Projektleitung hatte Urs Bieri inne, während Lukas Golder alle Programmierarbeiten für die Befragung und deren Auswertung vornahm. Silvia Ratelband-Pally erstellte die grafische Aufarbeitung der Befragungsergebnisse, sei es für die mündliche Präsentation oder für den Schlussbericht.
60 Prozent der Schweizer MieterInnen sind mit der eigenen Wohnsituation sehr zufrieden. Auch sind 54 Prozent der StimmbürgerInnen mit dem geltenden Mietrecht sehr oder eher zufrieden, und 51 Prozent sind der Ansicht, der gegenwärtig geltende Mechanismus für die Anpassung von Mieten habe sich mehr oder weniger bewährt.
Alle Werte sprechen dafür, dass die StimmbürgerInnen mit der momentanen Situation im Mietwesen mehrheitlich einverstanden sind. Entsprechend dieser Einschätzung überrascht es nicht, dass unter den Stimmberechtigten kein mehrheitlicher Reformwille feststellbar ist, der darüber hinaus in eine bestimmte Richtung weisen würde.
Die generelle Einschätzung zeigt sich nicht nur bei allgemeinen Fragen, sondern auch bei den spezifisch in dieser Studie getesteten Forderungen und Argumenten. Namentlich erwähnen wir, dass die Hauptforderung des Schweizerischen Mieterverbands, inskünftig nur noch den geglätteten Hypothekarzins zu verwenden, - mindestens für den Moment - mit 34 Prozent Zustimmung auf mehr Skepsis stösst als das gegenwärtige System. Es trifft aber auch zu, dass fixe jährliche Erhöhung der Mietzins (36 % Zustimmung) oder die Überwälzungen der Teuerung auf die Mieten (28 % Zustimmung) nur minderheitlich unterstützt werden. Knapp nicht mehrheitsfähig erscheint schliesslich auch das Prinzip einer Vergleichsmiete (46% Zustimmung).
Ein erster Grund für die Ablehnung neu in die Diskussion eingebrachter Reformvorschläge besteht in der manifesten oder latenten Überforderung vieler mit dem Mietrecht (33 % mit Überforderungstendenzen, 35 % ohne genügende Kenntnisse).
Die tendenzielle Überforderung führt dazu, dass man Neuerungen, die keine Vereinfachung der Situation versprechen, eher skeptisch gegenüber steht. Umgekehrt kann man folgern, dass klare und einfache Vorschläge am ehesten die Voraussetzung mit sich bringen, von einer Mehrheit verstanden und akzeptiert zu werden. Dies trifft beispielsweise für die Forderung zu, dass Mieter und Vermieter die Anfangsmiete selber vertraglich regeln sollten (54 % Zustimmung, 44 % Zustimmung bei einer generell freien Vertragsregelung der Mieten).
Wichtig ist den StimmbürgerInnen, dass die Anfangsmiete nicht wesentlich über jener liegt, welche der Vormieter bezahlte (69%), und dass die Anfangsmiete eine bestimmte Zeit erhalten bleibt (71%). Hinzu kommt ein verbreiteter Wunsch, wonach Steigerungen der Miete kalkulierbar sein sollten.
Ein zweiter Grund dafür, dass es Reformen schwer haben, besteht darin, dass einheitliche Interessen nicht nur zwischen den MieterInnen und HauseigentümerInnen nur beschränkt vorhanden sind, sondern auch in den beiden genannten Gruppen selber. Bei HauseigentümerInnen unterscheiden sich Vermieter von eigenen Objekten (20% der Stimmberechtigten) von Personen, die ihr Haus ausschliesslich für sich selber nutzen (29 % der Stimmberechtigten), in vielen Fragen recht deutlich. Bei den MieterInnen schliesslich ist bisweilen von Belang, dass mehr als ein Viertel eigentlich lieber Hauseigentümer wäre.
Entsprechend den verschiedenartigen Interessenlagen unterscheiden sich die generell festgestellten Mehrheiten nur bedingt entlang der einfachen Trennlinie "Mieter/Hauseigentümer". Zwar stimmt, dass die HauseigentümerInnen mit dem gegenwärtigen Mietrecht etwas weniger zufrieden sind, doch ist eine artikulierte generelle Unzufriedenheit nur für Minderheiten der Hauseigentümer typisch. Für eher heterogene Interessenlagen spricht auch, dass gemäss unserer Untersuchung nicht mehr als ein Fünfzehntel der HauseigentümerInnen in einem entsprechenden Interessenverband organisiert sind, und bei den MieterInnen der Organisationsgrad in etwas einen Siebtel nicht übersteigt.
Ein dritter Grund für die eher geringe Reformbereitschaft des Mietwesens entsteht aus der überwiegenden Zufriedenheit der MieterInnen mit ihrer eigenen Wohnsituation.
Dabei bestimmt der Nahraum die Sichtweise des Mietrechtes. Am geringsten, aber immer noch mehrheitlich ausgeprägt, ist sie bei der Miete, gefolgt vom Verhältnis zum Vermieter bis hin zur Grösse der Wohnung. Ist letztere nicht gegeben, sinkt die generelle Zufriedenheit, vor allem bei BewohnerInnen von 3 Zimmern und weniger.
Offen bleiben muss aufgrund der jetzigen Studie, wo die Schmerzgrenze bei den Mieten selber ist. Substantielle Erhöhungen der Mietzinsen ohne ersichtliche Gegenleistungen dürften auf den Widerspruch der Mehrheit von StimmbürgerInnen stossen. Dafür spricht schliesslich auch, dass eine Mehrheit den generellen Eindruck hat, die Mieten in der Schweiz seien zu hoch, auch wenn die eigene Miete noch akzeptiert wird.
Ein klarer Wille, das Mietrecht zu liberalisieren, besteht unter den StimmbürgerInnen nicht. Sie teilen die generelle Auffassung nur klar minderheitlich, der Staat greife zu stark ins Mietrecht ein. Sie sind aber zu 57 Prozent der Meinung, dass ein gut funktionierendes Angebot der beste Mieterschutz sei. Dafür scheinen die MieterInnen auch am ehesten bereit zu sein, Vereinfachung des Vertragsrechtes für Mieter und MieterInnen zu unterstützen.
Pragmatisch gesehen interessiert die MieterInnen vor allem die Frage nach Renovation von älteren Wohnobjekten. Hierfür gibt unsere Studie gleich mehrfach Belege: Einmal wird durch das jetzige Verhalten das Potenzial an erwarteten Verbesserungsarbeiten vor allem bei Wohnungen, die über 10 Jahre alt sind, nicht genügend abgedeckt. Sodann sind MieterInnen, die eine Renovation ihrer Wohnung miterlebt haben, zufriedener, und zwar nicht nur generell, sondern vor allem mit dem Vermieter, teilweise auch mit der Miete und sogar mit der Grösse der Wohnung.
Prinzipiell erscheinen Lösungen für eine Verbreitung des Wohneigentums gefragter zu sein als ein neues System der Mietzinsbestimmung. Entsprechend würden die Mehrheit die Prioritäten in der laufenden Diskussion setzen.
| These 1: Die Diskussion über die Revision des Mietrechts, wie sie gegenwärtig im parlamentarischen Prozess geführt wird, trägt den Bevölkerungserwartungen zu wenig Rechnung. Insbesondere hat sie die Tendenz, das gegenwärtige System der Mietzinskontrolle noch intransparenter zu machen. Dies schadet der Akzeptanz entsprechender Forderungen, egal wen sie bevorteilen. Erfolgreich erscheinen nur Vorschläge, die eine Vereinfachung der Situation bringen und damit die tendenzielle Überforderung bei MieterInnen und HauseigentümerInnen abbauen. |
| These 2: Die gegenwärtige Regelung von Mietzinsaufschlägen wird seitens der StimmbürgerInnen nicht so negativ beurteilt, wie es die Exponenten der Diskussion tun. In wichtigen Kernfragen ist die Akzeptanz des geltenden Mietrechts durchaus vorhanden. Sowohl eine knappe Mehrheit der MieterInnen wie auch der Hauseigentümer halten die Hypothekarzinsbindung der Mieter für ein bewährtes System. |
| These 3: Die Rolle des Staates sehen die BürgerInnen vor allem darin, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Wohnmarkt funktioniert, denn dies garantiert letztlich ein korrektes Verhältnis von MieterInnen und VermieterInnen. Solange dies der Fall ist, besteht im überschaubaren Bereich eine Tendenz, das Mietrecht zu vereinfachen und freier zu gestalten. Allerdings geht die Forderung, der Staat müsse sich generell zurückziehen, zu weit. |
| These 4: Der Dritte Weg des Hauseigentümerverbandes erscheint dort für die StimmbürgerInnen attraktiv, wo er die Anfangsmiete, die Höhe und Geltungsdauer, regelt, dort aber problematisch, wo ein gesetzlicher Automatismus für Mietzinsaufschläge eingeführt werden soll. |
| These 5: Einen einheitlichen Reformwillen gibt es nicht, und zwar nicht nur zwischen MieterInnen und VermieterInnen. Es gibt ihn aber auch unter den MieterInnen und den HauseigentümerInnen nicht, weil die Intessen zwischen SelbstnutzerInnen und VermieterInnen, resp. unter den MieterInnen verschiedener Wohnungsgrössen oder mit Kaufabsichten nicht gibt. |
| These 6: Prioritäten aus Sicht der BürgerInnen an ein neues Mietrecht werden nicht unbedingt beim Mietzins gesehen. Vielmehr steht die Erhaltung der Bausubstanz durch regelmässige Renovationen im Vordergrund. Ferner wird auch die Wohneigentumsförderung als Manko gesehen. Hinzu kommt der Wunsch nach eine einvernehmlichen Verhältnis zwischen allen Seiten. |