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Könnte man vor Schweizer Wahlen und Abstimmungen Repräsentativ-Befragungen bis zum Abstimmungstag machen, müsste die letzte Umfrage mit dem Endergebnis übereinstimmen. Publikationen von neuen Bevölkerungserhebungen sind in der Schweiz in den letzten 10 Tage vor dem Stichtag untersagt; faktisch bedeutet dass, dass die letzte Umfrage am Abstimmungssonntag zwischen 2 und 3 Wochen alt sind, denn Durchführung, Auswertung, Berichterstattung und mediale Umsetzung nehmen ihrerseits etwas Zeit in Anspruch.
Die Kommentare zum Abstimmungsausgang bei der Zweitwohnungs-Initiative, auch meine, waren klar: Berg gegen Tal, mit den "Tälern", die sich gegen die "Bergler" durchsetzten. Heute, einen Tag danach, haben wir uns das genauer angesehen. Und kommen zu einem differenzierteren Schluss.
Eine Umfrage von 20 Minuten Online in Kooperation mit gfs.bern zeichnet ein Sittengemälde der ACTA-Gegnerschaft. Die vorwiegend jungen und männlichen Gegner haben eine neue Sichtweise auf das Urheberrecht.
Genau genommen ist es erst am Sonntag soweit; dennoch erlaube ich mir bereits jetzt eine Anzeige in eigener Sache: Denn vor 20 Jahren eröffnete ich das gfs.bern, resp. das Büro Bern des gfs-Forschungsinstituts, wie es damals hiess. Ein kleiner Rückblick.
Wäre die Initiative „Staatsverträge vors Volk!“ Anfang Mai 2012 an die Urne gelangt, hätten je 44 Prozent der Schweizer Stimmberechtigten mit einer gefestigten Teilnahmeabsicht mehr oder weniger dezidiert dafür respektive dagegen gestimmt – eine Pattsituation also. Warum es sich aber nur um eine vermeintliche Pattsituation handelt sei im Folgenden kurz ausgeführt.
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